
Hygieneschutzkonzept des SV Herschfeld
Ausschluss vom Trainings- und Wettkampfbetrieb in Sportstätten inklusive Zuschauerbereich für
- Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen,
- Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (wie z. B. Atemnot, Husten, Schnupfen).
- Das Mindestabstandsgebot von 1,5 m ist im In- und Outdoorsportstättenbereich, einschließlich Sanitäranlagen, sowie beim Betreten und Verlassen der Sportstätten möglichst zu beachten. Personen, die nach den aktuell geltenden Regelungen im Verhältnis zueinander von den Kontaktbeschränkungen befreit sind, brauchen die Abstandsregel untereinander nicht zu befolgen.(Familienmitglieder)
Rahmenbedingungen
Das Durchführen der einzelnen Sportarten, muss nach den aktuellen Handlungs- und Hygienekonzepten der einzelnen Sportverbänden umgesetzt werden.
- In geschlossenen Räumlichkeiten ist grundsätzlich eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen bei der Sportausübung und beim Duschen
- Sporttreibenden bekommen ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitgestellt. Regelmäßige Händehygiene durchführen
- Kein Zutritt ohne Kontaktdatenerfassung
Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Sporttreibenden zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen. Eine Übermittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Bei der Datenerhebung sind die Betroffenen entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu informieren. Ausgenommen von der Kontaktdatenerfassung ist die kontaktfreie Sportausübung ohne Zuschauerbeteiligung
Allgemeine Hygieneschutzmaßnahmen
Die Hygieneschutzmaßnahmen müssen nach dem Infektionsschutzgesetz von Coronavirus SARS-CoV-2 eingehalten werden.
Benutzung der Umkleideräume
Schiedsrichterkabine
Ist ausschließlich nur einzeln zu nutzen, der Duschbereich ist nur am Wochenende freigegeben
Umkleidekabinen 1+2
dürfen max. zu zweit mit Abstand von 1,5m gleichzeitig genutzt werden. Lüftungsanlage muss stetig in Betrieb sein. Der Duschbereich darf nur am Wochenende einzeln genutzt werden. Anschließend muss der Corona- Verantwortliche Spieler/in, den Duschbereich mit dem vorhandenen Flächendesinfektionsmittel (s. Flasche) einsprühen.
Umkleidekabinen 3+4
dürfen mit ausreichend Abstand von 1,5m genutzt werden. Fenster/Lüftungsanlage, muss stetig zum durchlüften geöffnet/an geschalten sein. Der Duschbereich darf nur am Wochenende mit max. 4 Personen gleichzeitig genutzt werden. Anschließend muss der Corona- Verantwortliche Spieler/in, den Duschbereich mit dem vorhandenen Flächendesinfektionsmittel (s. Flasche) einsprühen.
Duschbereiche:
Diese dürfen ausschließlich nur am Wochenende genutzt werden!
Bei Verstoß und Nichteinhalt, wird die Vorstandschaft die Sonderreinigung in Rechnung stellen!
Desinfektionsmittel:
Jeder einzelne Verein, ist selbst für die Anschaffung und Durchführung von Desinfektionsmittel und Flächendesinfektionsmittel verantwortlich. Erfolgt dies nicht, kann die Vorstandschaft eine Nutzungssperre einberufen.
Benutzung des Küchenbereichs
Benutzung des Geschirrs:
Das Geschirr darf genutzt werden! Es muss nach jeder Benutzung, dass gebrauchte Geschirr in die vorhandene Geschirrspülmaschine auf 70 Grad Funktion eingeschalten werden. Es darf kein Geschirr benutzt in der Spülmaschine stehen gelassen werden. Vorrangig sollte Einweggeschirr verwendet werden.
Mitbringen und Lagern von Lebensmitteln:
Es dürfen Lebensmittel zum Eigenverzehr mitgebracht werden. Das Verkaufen von Lebensmitteln fordert ein eigenes Hygieneschutzkonzept was der Vorstandschaft des SV Herschfeld vorgelegt und genehmigt werden muss.
Lagerungen von Lebensmitteln sind verboten und untersagt!
Coronavirus-Hotline
089 / 122 220 – täglich von 8 bis 18 Uhr
Die Hotline dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen. Mittels eingerichteter Kompetenzbereiche findet eine themenbezogene Weiterleitung statt. Wesentlich betroffene Lebensbereiche sind abgedeckt: Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, den Ausgangsbeschränkungen sowie Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler können täglich beantwortet werden. Die Corona-Hotline der Staatsregierung wird bei ihrer Arbeit tatkräftig durch die bereits etablierte Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unterstützt.
Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen: 116 117
Bürger-Telefonhotline des Landkreises: 09771-94800
Montag-Freitag: 8:00-16:00 Uhr
Samstag, Sonntag und an Feiertagen: 10:00-13:00 Uhr
Coronavirus-Hotline des Freistaates Bayern: 089/122 220
täglich von 8 bis 18 Uhr
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