Kinder- und Jugendschutzkonzept des SV Herschfeld 1958 e.V. „Verantwortung übernehmen – Kinder und Jugendliche im Sportverein schützen“
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Präambel & Leitbild Der SV Herschfeld 1958 e.V. bietet Kindern und Jugendlichen Raum für Bewegung, Freude am Sport, Gemeinschaft und persönliche Entwicklung. Das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen hat für uns oberste Priorität. Wir beziehen klar Stellung gegen jede Form von Gewalt – sei es körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art. Unser Ziel ist es, eine Kultur des Hinsehens, des Respekts und des Schutzes im gesamten Vereinsleben (Training, Wettkämpfe, Fahrten, Vereinsfeste) fest zu verankern.
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Ehrenkodex & Verhaltensregeln Alle Trainerinnen, Trainer, Übungsleiter/innen und Betreuenden verpflichten sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit zur Einhaltung folgender Verhaltensregeln:
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2.1 Umgang und Respekt Gleichbehandlung: Jedes Kind wird unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder sportlicher Leistungsfähigkeit gleichwertig behandelt. Transparenz: Übungsstunden und Hilfestellungen (z. B. beim Kinderturnen oder Geräteturnen) erfolgen transparent und nachvollziehbar. Körperkontakt beschränkt sich auf sportfachlich notwendige Hilfestellungen. Sprache: Abwertende, sexistische, rassistische oder grenzüberschreitende Bemerkungen werden nicht geduldet.
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2.2 Kabinen- und Duschregeln Vier-Augen-Prinzip: Trainer/innen betreten Kabinen grundsätzlich erst nach Ankündigung (Anklopfen) und möglichst nie alleine mit einem einzelnen Kind. Getrennte Bereiche: Erwachsene und Jugendliche/Kinder duschen und ziehen sich nicht gemeinsam um. Handy- und Foto-Verbot: In allen Umkleiden und Duschräumen gilt ein striktes Foto- und Videoaufnahmeverbot.
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2.3 Fahrten, Camps und Übernachtungen Bei Auswärtsfahrten, Turnieren oder Trainingslagern wird stets auf das Vier-Augen-Prinzip geachtet. Übernachtungen von Betreuenden und Jugendlichen erfolgen in getrennten Räumen. Vor mehrtägigen Ausfahrten wird von allen Erziehungsberechtigten eine schriftliche Einverständniserklärung eingeholt.
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Personelle Prävention & Qualifikation Um Personen mit unlauteren Absichten den Zugang zum Verein zu erschweren, setzt der SV Herschfeld auf feste Standards im Rekrutierungsprozess: Erweitertes Führungszeugnis (eFZ): Alle im Jugendbereich tätigen Übungsleiter/innen und Betreuenden müssen vor Aufnahme der Tätigkeit sowie im jährlichen Turnus ein kostenfreies erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG) vorlegen. Schulung & Sensibilisierung: Der Verein fördert die Teilnahme der Trainer/innen an Schulungen zum Thema „Prävention sexualisierter Gewalt im Sport“ (PSG).
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Ansprechperson für Kinder- und Jugendschutz Der SV Herschfeld benennt mindestens zwei vertrauliche Jugendschutzbeauftragte (weiblich und männlich) als Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern sowie Übungsleiter/innen. Kontaktdaten der Jugendschutzbeauftragten: Name / Ansprechpartnerin: Sina Back Telefon: 0178/7803054; Michael Zimmermann Telefon 0170/3558152 Aufgaben der Beauftragten: Erstberatung und vertrauliche Entgegennahme von Hinweisen oder Vermutungen. Weitervermittlung an professionelle Fachberatungsstellen (keine eigene Ermittlungsarbeit!). Pflege und Weiterentwicklung des Schutzkonzepts im Verein.
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Handlungsleitfaden im Verdachtsfall Bei Vermutungen, Grenzüberschreitungen oder konkreten Vorwürfen gilt der Grundsatz: In Ruhe handeln, Opferschutz vor Täterschutz, professionelle Hilfe hinzuziehen. [1. Hinweis / Beobachtung] │ ▼ [2. Dokumentation] ──► (Datum, Uhrzeit, Fakten neutral festhalten) │ ▼ [3. Kontakt zu Ansprechperson / Vorstand] ──► (Vertrauliche Erstbewertung) │ ▼ [4. Einbindung externer Fachberatung] ──► (Z. B. Kinderschutzbund, Jugendamt Rhön-Grabfeld) │ ▼ [5. Intervention / Schutzmaßnahmen] ──► (Ggf. Suspendierung der beschuldigten Person bis zur Klärung) Wichtig: Keine vorschnellen Alleingänge oder öffentlichen Beschuldigungen. Der Schutz der betroffenen Person und die Einhaltung des Eigenschutzes stehen an erster Stelle.
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Digitale Medien & Datenschutz Gruppen-Chats (z. B. WhatsApp): Dienen ausschließlich der Trainings- und Spielorganisation. Trainer/innen kommunizieren in Jugendgruppen prinzipiell unter Einbindung der Eltern oder eines zweiten Betreuers. Fotos & Videos: Veröffentlichungen (z. B. auf der Vereinswebsite oder Social Media) von Minderjährigen erfolgen nur mit vorliegender Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
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Externe Hilfe- und Beratungsangebote (Region Rhön-Grabfeld) Jugendamt Landkreis Rhön-Grabfeld: 09771 / 94-0 Nummer gegen Kummer (für Kinder & Jugendliche): 116 111
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