Hygieneschutzkonzept für den

Sportverein Herschfeld

Stand:11.09.2021

  • Durch Vereinsmailings, Schulungen, Vereinsaushänge sowie durch Veröffentlichung auf der Website und in den sozialen Medien ist sichergestellt, dass alle Mitglieder ausreichend informiert sind.
  • Mit Beginn der Wiederaufnahme des Sportbetriebs wurde Personal (hauptamtliches Personal, Trainer, Übungsleiter) über die entsprechenden Regelungen und Konzepte informiert und geschult.
  • Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft. Bei Nicht-Beachtung erfolgt ein Platzverweis.
  • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen im Innenbereich
  • Körperkontakt (z. B. Begrüßung, Verabschiedung, etc.) ist untersagt
  • Das Betreten der Sportanlage und die Teilnahme am Training/Spielbetrieb ist mit Krankheitssymptomen oder aktuell bestehender Quarantäne untersagt
  • Es wird auf regelmäßiges Hände waschen und desinfizieren Für ausreichende Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher ist gesorgt
  • Im Eingangsbereich, WC-Anlagen und in den Umkleidekabinen gilt eine Maskenpflicht
  • Sportgeräte werden von den Sportlern selbstständig gereinigt und desinfiziert.
  • Bei Fahrgemeinschaften sind Masken im Fahrzeug zu tragen und generell sollten Fahrgemeinschaften minimiert werden
  • Bei sämtliche Vereinsveranstaltungen, wie Trainings, Wettkämpfe oder Versammlungen werden die Kontaktdaten dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können
  • Zusätzlich kann die LUCA App in der Sportstätte genutzt werden
  • Der Zugang zur Sportstätte ist nur unter Berücksichtigung der 3-G-Regelung möglich.
  • Das heißt, der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin muss einen Nachweis über

– einen negativen POC-Antigentest, Selbsttest (max. 24 Stunden alt),
– einen negativen POC-PCR-Test (max. 48 Stunden alt),
– eine vollständige Impfung oder
– eine Genesung vorweisen können.

  • Ohne Nachweis darf die Sportstätte nicht betreten werden!
  • Getestete Personen stehen gleich mit:

                – Kindern bis zum 6. Geburtstag
                – Schülerinnen und Schüler, die regelmäßige Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen (Nachweis: Schülerausweis)
                 – noch nicht eingeschulte Kinder
(für das Eltern-Kindturnen zählt pro Kind ein Elternteil und bei dem Elternteil gilt ebenfalls die 3-G-Regelung)

  • Die Übungsleiter*innen bzw. die verantwortlichen Trainer*innen sind zur Überprüfung der vorzulegenden Impf-, Genesenen oder Testnachweise verpflichtet und tragen hierfür die Verantwortung.
  • unvollständige Impfungen zählen nicht als Genesen
  • Nach Abschluss der Trainingseinheit erfolgt die unmittelbare Abreise der Mitglieder.
  • Unsere Indoor-Sportstätte wird alle 20 Minuten für ca. 3-5 Minuten gelüftet.
  • Zwischen einzelnen Trainingseinheiten werden die Pausenzeiten so geregelt, dass ein ausreichender Frischluftaustausch gewährleistet wird.
  • Entsprechende Lüftungsanlagen sind aktiv und werden genutzt.
  • Es sollte wenn möglich feste Sportgruppen mit festem Trainer/in betreut werden
  • Gruppengröße ist der entsprechenden Gegebenheit anzupassen
  • Bei Sport im Freien entfällt die 3-G-Regelung
  • Bei der Nutzung der sanitären Einrichtungen (Umkleiden + Toiletten) gilt eine Maskenpflicht Während des Duschvorgangs ist keine Maske zu tragen.
  • Sofern möglich, wird in den sanitären Einrichtungen sowie in den Umkleiden und Duschen auf eine ausreichende Durchlüftung gesorgt

Bei den Umkleiden und Duschen ist ebenfalls auf dem Mindestabstand von 1,5m zu jederzeit zu achten.

  • In den sanitären Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher zur Verfügung.
  • Vor und nach dem Wettkampf gilt für alle Teilnehmenden eine allgemeine Maskenpflicht .. Die Maske darf am Sitzplatz, wenn 1,5 m Abstand eingehalten wird und während des Sports abgenommen werden.
  • Generell gilt die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m. Der Mindestabstand kann lediglich bei der Sportausübung unterschritten werden.
  • Sämtliche Kontaktdaten während den Wettkämpfen werden dokumentiert, um im Falle einer Infektion eine Kontaktpersonenermittlung sicherstellen zu können. Dazu zählen auch die Kontaktdaten des gastierenden Vereins, sowie zur Durchführung notwendiger Personen (z. B. Schiedsrichter). Die Verantwortung für die Datenerfassung liegt beim gastgebenden Verein.
  • Am Wettkampf dürfen nur Personen teilnehmen, welche keine Krankheitssymptome vorweisen, keine aktuelle Quarantäne besteht, in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder innerhalb der letzten 14 Tage in keinem Risikogebiet waren.
  • Nachweispflicht von einem negativen Test (PCR oder Schnelltest keine Selbsttest), dass sie Geimpft oder Genesen sind. Dies wird durch eine Überprüfung vor Ort sichergestellt. Der Gastverein muss beim Erreichen der Sportstätte die Ihm bekannte Telefonnummer (Adressliste) anrufen, damit die Nachweise der 3G Regel vor betreten des Sportheimes überprüft werden kann.
  • Der Heimverein stellt sicher, dass der Gast-Verein über die geltenden Hygieneschutzmaßnahmen vorab informiert
  • Der Heimverein ist berechtigt, bei Nicht-Beachtung der Hygieneschutzmaßnahmen einzelne Personen vom Wettkampf auszuschließen und von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.
  • Die Heim- und Gastmannschaft betreten die Spielfläche getrennt voneinander. Ersatzspieler und Betreuer haben bis zur Einnahme ihres Platzes eine Maske zu tragen.
  • Die zur Durchführung des Wettkampfs notwendigen Sportgeräte und weitere Materialien werden vor und nach dem Wettkampf ausreichend gereinigt und desinfiziert.
  • Unnötiger Körperkontakt (z. B., Abklatschen, etc.) wird vermieden.
  • Handtücher werden vom Sportler selbst mitgebracht.
  • Der Zugang zur Spielfläche ist für Zuschauer untersagt.
  • Sämtliche Zuschauer werden durch Aushänge, auf die Einhaltung der geltenden Hygieneschutzmaßnahmen hingewiesen. Bei Nicht-Einhaltung hat der Betreiber der Anlage bzw. der Veranstalter die Möglichkeit, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen.
  • Für Zuschauer gilt eine Maskenpflicht . Die Maske darf lediglich am Sitzplatz abgenommen werden. Zuschauern wird ein Platz zugewiesen.
  • Die Zuschauer haben die 3 G Regelung einzuhalten. Zutritt nur durch Überprüfung der Nachweise Geimpft/Genesen/Getestet möglich. (PCR- bzw. Schnelltest, keine Selbsttest) Die Zuschauer müssen vor betreten der Sportstätte die an der Eingangstür befindliche Telefonnummer anrufen , damit die 3G Regelung vor betreten des Sportheims überprüft werden kann..
  • Die Zuschauer erhalten Tickets mit entsprechender fester Sitzplatznummer bzw. Kennzeichnung ihres Stehplatzes. Außerdem wird eine Kontaktdatennachverfolgung sichergestellt.
  • Für Zuschauer stehen bei Betreten der Anlage und auch auf der Anlage verteilt ausreichend Wasch- bzw. Desinfektionsmöglichkeiten zur Verfügung.
  • Durch entsprechende Absperrungen wird sichergestellt, dass es zu keinen Kontaktmöglichkeiten zwischen den Sportlern und den Zuschauern kommen kann.
  • Jede Sportabteilung legt selbst die Zuschauerzahlen nach der Flächenbemessung pro Person/20m2 des Raums in dem Sport ausgeübt wird fest
  • Bis zu 1000 Zuschauer entfällt die 3-G-Regelung , dies ist vom Heimverein zu kontrollieren
  • In den Eingangs- und Begegnungsbereichen ist das Tragen einer Maske verpflichtend
  • Körperliche Begrüßungsrituale sind zu unterlassen
  • Unterlassen von Spucken und Naseputzen auf dem Spielfeld
  • Beachten der Hust- und Nies- Etikette (Armbeuge und Einmaltaschentuch)
  • Jeder Spieler verwendet seine eigene Getränkeflasche
  • Torhüter sollen ihre Handschuhe nicht mit Speichel befeuchten
  • Das verwendete Material beschränkt sich auf das notwendigste
  • Austausch von Trikots/Leibchen sind untersagt und nach Gebrauch gleich zu waschen
  • Das Trainingsangebot ist so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Mannschaften/Personen vermieden wird
  • In der Halbzeitpause verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler, Schiedsrichter und Betreuer im Freien


Herschfeld, 11.09.2021