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  1. Allgemeine Pflichten des Benutzers
    Der Benutzer verpflichtet sich, die ihm überlassenen Räume, Einrichtungen und Gegenstände pfleglich zu behandeln sowie für die Sauberkeit und Sicherheit während der Veranstaltung zu sorgen.
    Eigene Ausstattungs- und Dekorationsgegenstände müssen vollständig vom Benutzer entfernt werden. Er hat sämtliche Wertstoffe und Abfälle mitzunehmen bzw. außerhalb der Sportanlage des SV Herschfeld e. V. ordnungsgemäß zu entsorgen.

Es ist jeglicher Art von Konfetti untersagt, bei nicht Einhaltung erfolgen zusätzliche Reinigungskosten von 200 Euro.

Bei öffentlichen Veranstaltungen ist der Benutzer dafür verantwortlich, dass die einschlägigen Bestimmungen des Gaststätten-, Immissionsschutz- und Jugendschutzgesetzes eingehalten werden. Insoweit ist die jeweilige Gestattung oder Erlaubnis des Ordnungsamtes der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale zu beachten.

  1. Haftung des Benutzers
    Der Benutzer haftet für alle Schäden, die von ihm oder den Besuchern seiner Veranstaltung am Sportheim oder dessen Einrichtungen sowie an den Außenanlagen verursacht werden. Ebenso hat er für den etwaigen Verlust des ihm übergebenen Schlüssels für das Sportheim aufzukommen. Er hat jeden Schaden bei der Abnahme (sh. Ziff. 10) dem Vereinsverantwortlichen unaufgefordert anzuzeigen.
  2. Haftungsausschluss

Der Benutzer stellt den Überlasser von etwaigen Haftungsansprüchen für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume entstehen.

Der Benutzer verzichtet seinerseits auf eigene Haftungsansprüche gegen den Überlasser und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffsansprüchen gegen den Überlasser.

  1. Rechte des Überlassers
    Den Vorstandsmitgliedern des SV Herschfeld e. V. oder eines ernannten Vertreters steht das Recht zu, die überlassenen Räume und Anlagen auch während der Veranstaltung zu betreten.
    Der SV Herschfeld e. V. ist berechtigt, jeden Schaden, der im Zusammenhang mit der Veranstaltung entsteht, auf Kosten des Benutzers in vollem Umfang beheben zu lassen.
  2. Bezug von Getränken
    Der Getränkeausschank hat aus dem Bestand des Sportheims zu den vom Verein festgesetzten Preisen zu. Hiervon ausgenommen ist der Verbrauch von Wein, Sekt und Spirituosen, sowie weitere Getränke, die nicht im Sortiment enthalten sind, den der Benutzer selbst organisieren kann.

Das bei der Getränkeabnahme des SV Herschfeld e. V. anfallende Leergut ist geordnet einzuräumen. Leere Wein-, Sekt- und Spirituosen-Flaschen sind vom Benutzer mitzunehmen und zu entsorgen.

Erfolgt der Getränkebezug nicht aus dem Bestand des Sportvereins wird eine Pauschale für den Getränkeumsatz von 500 € angerechnet.

  1. BewirtungDer SV Herschfeld e. V. stellt für den unter Ziff. 2 angegebenen Zeitraum eine Person als Thekendienst zu Verfügung. Der Ausschank erfolgt bis zur Theke. Der Getränkebezug wird durch das Personal festgehalten. Die Gebühr für Verwaltung und Service beträgt 10 €/h.
    Für weiteres Bedienungspersonal hat der Mieter selbst zu sorgen.
  2. Schlüssel-Übergabe und -Rückgabe/AbnahmeDen Schlüssel für die überlassenen Räumlichkeiten übergibt der Vereinsverantwortliche an den Benutzer zum vereinbarten Zeitpunkt.
    Bei der Schlüsselrückgabe, die spätestens bis zu dem in Ziff. 2 genannten Zeitpunkt vorzunehmen ist, erfolgt die Abnahme der überlassenen Räume und Anlagen durch den Beauftragten des SV Herschfeld e. V.
    Dabei sind etwaige Schäden, für die der Benutzer haftbar ist (vgl. Ziff. 5), sowie der Verbrauch an vereinseigenen Getränken festzuhalten.
  3. EndabrechnungNach der Abnahme des Mietobjekts erhält der Benutzer die Schlussrechnung über die Miete (samt ggf. entstehender Reinigungskosten) und den Getränkebezug sowie etwaige Nachforderung wegen entstandener Schäden.