Hausordnung
1. Allgemeines:
a) Die hier beschriebenen Bedingungen sind von allen Nutzern des Sportheims zu beachten
b) Die Einhaltung der Regeln bei der Nutzung obliegt jedem einzelnen
c) Bei Nichtbeachtung dieser Regeln behält sich die Vorstandschaft vor, die Nutzungsmöglichkeiten einzuschränken oder Hausverbot zu erteilen
2. Nutzung vom Sportheim:
a) Der Zutritt ist nur den Verantwortlichen Mitgliedern zugeteilt, die einen von der Vorstandschaft ausgehändigten Schlüssel bekommen haben
b) Das Betreten des Sportheim ist grundsätzlich allen Vereinsmitgliedern und Gästen gestattet
c) Abteilungen und Organe des Vereins dürfen jederzeit das Sportheim nutzen, sofern keine anderweitigen Belegungen dem nicht entgegen steht
d) Im Trainings- und Spielbetrieb trägt immer ein volljähriger, verantwortlicher Übungsleiter/in, Trainier/in, Organisator/in die Verantwortung. Der Verantwortliche muss Mitglied und bekannt beim Sportverein Herschfeld sein
e) Es herrscht im kompletten Gebäude Rauchverbot
f) Jegliche Schäden sind sofort der Vorstandschaft zu melden
g) Offenes Feuer ist aus Sicherheitsgründen untersagt
h) Das Mitbringen oder Mitführen von Gegenständen, die unter das Waffengesetz fallen ist verboten
i) Persönliche Wertgegenstände sind eigenverantwortlich aufzubewahren, Keine Haftung seitens des Sportvereins bei Verlust
3. Umkleidekabinen:
a) Die Umkleidekabinen sind sauber zu verlassen. Das Licht ist auszuschalten.
b) Verunreinigungen sind sofort zu beseitigen und der Boden ist besenrein zu hinterlassen
4. Nutzung bei Veranstaltungen:
a) Veranstaltungen jeglicher Art, benötigen vorab von der Vorstandschaft eine schriftliche Genehmigung
b) Vermietung bedarf der Einhaltung des schriftlichen Vertrages
5. Nutzung bei Training- und Spielbetrieb:
a) Sämtliche Utensilien sind ordnungsgemäß zu behandeln und aufzuräumen
b) Jegliche Schäden sind sofort an die Vorstandschaft zu melden
6. Nutzung von Inventar:
a) Es ist für pfleglichen Umgang mit den Geräten und den Einrichtungsgegenständen zu sorgen.
b) Das komplett gestellte Inventar ist verantwortungsvoll und ordnungsgemäß zu behandeln.
c) Nach Benutzung sollte es sauber und im vollständigen Zustand sein
d) Es darf nicht ohne vorherige Einverständnis der Vorstandschaft etwas entwendet oder zum Verleih außerhalb des Gebäudes genutzt werden
e) Gebrauchtes Geschirr und Gläser sind zu reinigen und wegzuräumen
f) Alle benutzten Tische sind zu säubern
7. Umgang mit Getränken und Speisen:
a) Der Genuss von Alkohol wird an das Kinder- und Jugendschutzgesetz angeglichen
b) Mitgebrachte Speisen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Vorstandschaft mitgebracht werden
c) Essensreste und sonstige Abfälle sind selbst zu entsorgen
d) Der Konsum von mitgebrachten Getränken ist untersagt. Der Konsum findet aus dem Getränkebestand des Sportheims zu den festgelegten Preisen statt. Hiervon ausgenommen ist der Konsum von Wein, Sekt und Spirituosen. Im Einzelfall kann im voraus eine Genehmigung für den Konsum bestimmter mitgebrachter Getränke von der Vorstandschaft eingeholt werden
e) Getränke können über den Getränkeautomaten gekauft werden
f) Die Schankanlage ist nur mit vorheriger Genehmigung der Vorstandschaft zu benutzen
8. Umgang mit der Kameraüberwachung:
a) Diese dient zum Schutz vor Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus
b) Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bestehenden Rechte der betroffenen Personen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung, können jederzeit bei der Vorstandschaft eingeholt werden
c) Verantwortlicher der Videoüberwachung ist über die Vorstandschaft zu erfahren
d) Wenn Kameras „entfernt“ -im Sinne von mitgenommen- werden, liegt strafbarer Diebstahl vor, der Schadensersatzpflichtig macht. Wird ihre Funktion beeinträchtigt, indem sie an andere Plätze im Sportheim verschafft oder beiseite gedreht werden, liegt eine Vertragsverletzung vor, die mit Hausverbot geahndet werden könnte.
Herschfeld der 16.10.2022
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(Vorstandschaft vom SV Herschfeld)